# FAQ 24 h Lieferantenwechsel

- URL: https://energie-suedwest.de/faq-24-h-lieferantenwechsel/
- Published: 2026-04-01
- Updated: 2026-04-01

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### FAQ 24 h Lieferantenwechel

Wichtig: Am 6. Juni 2025 trat eine gesetzliche Änderung in Kraft, bei der Ein- und Auszüge sowie Lieferantenwechsel nur noch in die Zukunft umgesetzt werden können. Bitte beachten Sie daher, An- oder Abmeldungen mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug dem alten oder neuen Energielieferanten mitzuteilen.

###### Was ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden?

- Eine neue gesetzliche Regelung, die es Endverbrauchern ermöglicht, ihren Energieanbieter schneller und einfacher zu wechseln. Diese Regelung betrifft ebenfalls den Ablauf bei Ein- und Auszügen. Diese können zukünftig nur noch in die Zukunft vorgenommen werden.
- Ab dem 6. Juni 2025 können Verbraucher Ihren Strom – und Gaslieferanten innerhalb eines Werktages wechseln, sodass die Belieferung durch den neuen Anbieter theoretisch bereits 24 Stunden nach der Anmeldung beginnen kann.

###### Warum wurde der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden eingeführt?

- Die Bundesregierung hat in §20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, dass alle Energieanbieter verpflichtet sind, Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten.
- Ziel dieser Regelung ist, eine möglichst verbraucherfreundliche, schnelle und flexible Energieversorgung sicherzustellen.

###### Seit wann gilt der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?

- Seit dem 6. Juni 2025 müssen alle Energieversorger den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleisten.

###### Was bedeutet in diesem Zusammenhang „ein Werktag“?

- Werktage umfassen alle Wochentage von Montag bis Freitag.
- Gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage zählen nicht dazu.

###### Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

- Die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen und gelten auch bei Auszügen.
- In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist weiterhin 14 Tage.
- Der Lieferantenwechsel kann erst nach Vertragsende erfolgen.

###### Was muss ich beachten?

- Reibungsloser Wechselprozess: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (z.B. Zählerstand) fristgerecht eingereicht werden.
- Umzugsmeldung: Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.
- Umzüge können nicht mehr in die Vergangenheit umgesetzt werden.

###### Welche Vorteile ergeben sich durch den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?

- Mehr Flexibilität: Sie können schneller den Energieanbieter wechseln.
- Direkte Umsetzung: Der Wechselprozess wird deutlich beschleunigt, was Ihnen eine zügige Versorgung durch den neuen Anbieter ermöglicht.
- Höhere Sicherheit: Durch die Vorabanfrage der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) werden Zuordnungsfehler vermieden und unerwünschte Vertragsabschlüsse erschwert.

###### Um was handelt es sich bei der MaLo-ID und wo finde ich diese?

- Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist das eindeutige Identifikationsmerkmal Ihrer Verbrauchsstelle und besteht aus 11 Ziffern.
- Die MaLo-ID stellt einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Lieferanten sicher, Zuordnungsfehler werden vermieden und unerwünschte Vertragsabschlüsse erschwert.
- Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung.

###### Welche Risiken gibt es durch die neue Regelung?

- Achtung bei Haustürgeschäften: Durch den schnelleren Wechsel steigt das Risiko, ungewollt in einen Vertrag zu geraten. Geben Sie sensible Daten, wie Ihre MaLo-ID nur an vertrauenswürdige Anbieter weiter.
- Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.

###### Checkliste für Kunden

- Umzugsmeldung: Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus
- Einfach über unseren Umzugsservice oder per Mail an kundencenter@energie-suedwest.de
- Kündigungsfristen: Diese bleiben weiterhin bestehen und sind zu beachten.
- Zählerstände melden: Melden Sie die Zählerstände am Tag des Umzuges, spätestens jedoch eine Woche danach.

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