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Ersatzbelieferung Erdgas RLM

Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Erdgas für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM, Niederdruck)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die EnergieSüdwest AG gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn vom Anschlussnutzer Gas bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Gaslieferungsvertrag zugeordnet werden kann.

Dies ist nicht nur der Fall, wenn Sie dem Versorgungsnetz Gas entnehmen, ohne einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, sondern auch dann, wenn ihr Gaslieferant entgegen seinen vertraglichen Pflichten keine Energie ins Netz einspeist, beispielsweise aufgrund Insolvenz.

Als Grundversorger im Netzgebiet der EnergieSüdwest Netz GmbH beliefern wir auch Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in allen Druckebenen im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserer unten aufgeführten Preisangaben. Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Gasliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Gasliefervertrag mit uns abschließen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot – sprechen Sie uns einfach an (Tel. 06341 / 289-120).

Gaspreise für die Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung für Nicht-HH-Kunden* mit registrierender Leistungsmessung ab 01.04.2023:

Arbeitspreis reine Energie:             14,80 ct/kWh/netto
zzgl. Grundpreis:                             125,00 EUR/Monat/netto

Zu den vorgenannten Preisen werden zusätzlich die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die CO2-Abgabe gemäß BEHG sowie die Energiesteuer, die Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage und die Gasspeicherumlage nach § 35 e EnWG in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.

Die vorgenannten Positionen finden Sie auf www.esw-netz.de.

Ab 01.10.2022 wird die temporäre Absenkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % berücksichtigt und berechnet.

* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.