Was passiert nach einem Anbieterwechsel mit meinem alten Vertrag?

Person liest entspannt ein Dokument am hellen Küchentisch mit dampfendem Kaffee und Smartphone im warmen Morgenlicht.

Wenn Sie den Energieversorger wechseln, kümmert sich der neue Anbieter in der Regel automatisch um die Kündigung Ihres alten Vertrags. Sie müssen also nicht selbst aktiv werden. Trotzdem gibt es einige wichtige Dinge rund um laufende Fristen, die Abschlussabrechnung und Ihre Unterlagen, die Sie kennen sollten, damit der Wechsel reibungslos verläuft.

Wann wird der alte Vertrag automatisch gekündigt?

Bei einem Anbieterwechsel übernimmt Ihr neuer Energieversorger die Kündigung des alten Vertrags für Sie. Das ist gesetzlich so geregelt und gehört zum standardisierten Wechselprozess. Sie müssen Ihren alten Vertrag in den meisten Fällen nicht selbst kündigen.

Konkret läuft das so ab: Sobald Sie beim neuen Anbieter einen Vertrag abschließen und den gewünschten Lieferbeginn angeben, leitet der neue Versorger alles Weitere in die Wege. Er meldet sich beim Netzbetreiber an und informiert Ihren bisherigen Anbieter über den Wechsel. Der alte Vertrag endet dann zum vereinbarten Lieferdatum.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Wechselfristen für einen neuen Anbieter entscheiden, also zum Beispiel mitten in einer laufenden Mindestlaufzeit, kann es sein, dass Sie den alten Vertrag zunächst selbst kündigen müssen. In diesem Fall sollten Sie die Kündigung schriftlich und nachweisbar einreichen, zum Beispiel per Einschreiben oder über das Kundenportal Ihres bisherigen Anbieters.

Was passiert mit laufenden Vertragslaufzeiten und Mindestlaufzeiten?

Läuft Ihr alter Strom- oder Gasvertrag noch innerhalb einer Mindestlaufzeit, endet er nicht automatisch zum Wunschdatum. Der Vertrag gilt bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin, der durch die vereinbarte Laufzeit und die Kündigungsfrist bestimmt wird.

Was das in der Praxis bedeutet: Wenn Ihr Vertrag zum Beispiel noch drei Monate Restlaufzeit hat und eine Kündigungsfrist von vier Wochen vorsieht, kann der Wechsel frühestens nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit wirksam werden. Bis dahin zahlen Sie noch beim alten Anbieter, während der neue Vertrag noch nicht aktiv ist.

Manche Anbieter erheben zudem eine Vorfälligkeitsgebühr, wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden möchten. Das ist nicht überall so, aber es lohnt sich, die Vertragsunterlagen vorher genau zu prüfen. Schauen Sie in Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrem bisherigen Anbieter nach.

Tipp: Viele günstige Tarife haben Mindestlaufzeiten von zwölf Monaten. Wenn Sie rechtzeitig planen und den Wechsel kurz vor Ablauf der Laufzeit einleiten, vermeiden Sie Überschneidungskosten und mögliche Gebühren.

Gibt es eine Versorgungslücke zwischen altem und neuem Vertrag?

Nein, eine Versorgungslücke beim Wechsel des Energieversorgers gibt es nicht. Strom und Gas fließen ohne Unterbrechung weiter, selbst wenn zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Vertrags eine kurze Übergangszeit liegt.

Der Grund dafür liegt im deutschen Energierecht: Wenn kein Liefervertrag aktiv ist, greift automatisch die sogenannte Grundversorgung. Das ist ein gesetzlich garantierter Tarif, den der zuständige Grundversorger in Ihrem Netzgebiet anbietet. Sie werden also niemals ohne Strom oder Gas dastehen.

Allerdings ist die Grundversorgung meist teurer als reguläre Tarife. Es lohnt sich daher, den Wechsel so zu koordinieren, dass der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt. Ihr neuer Anbieter kann Ihnen dabei helfen, den richtigen Lieferbeginn festzulegen. Bei Fragen rund um den Wechselprozess steht Ihnen auch unsere Kundenbetreuung für Privatkunden zur Verfügung.

Was passiert mit der Abschlussabrechnung oder Erstattung beim alten Anbieter?

Nach dem Wechsel stellt Ihnen Ihr alter Energieversorger eine Abschlussrechnung aus. Diese berücksichtigt Ihren tatsächlichen Verbrauch bis zum letzten Liefertag und verrechnet ihn mit den bereits geleisteten Abschlagszahlungen.

Haben Sie mehr bezahlt als verbraucht, erhalten Sie die Differenz zurückerstattet. Haben Sie weniger bezahlt, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Die Abschlussrechnung kommt in der Regel vier bis acht Wochen nach dem Wechsel per Post oder digital.

Damit die Abrechnung korrekt ist, braucht Ihr alter Anbieter den genauen Zählerstand zum Wechseltag. Dieser wird entweder vom Netzbetreiber abgelesen oder Sie übermitteln ihn selbst. Notieren oder fotografieren Sie Ihren Zählerstand am Wechseltag, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis haben.

Falls Sie mit der Abschlussrechnung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben. Wenden Sie sich zuerst schriftlich an Ihren alten Anbieter. Wenn keine Einigung erzielt wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, die kostenlos und unabhängig vermittelt.

Welche Unterlagen muss man nach dem Wechsel aufbewahren?

Nach einem Stromanbieterwechsel oder Gasanbieterwechsel sollten Sie bestimmte Dokumente mindestens drei Jahre lang aufbewahren. Das schützt Sie bei späteren Unstimmigkeiten mit dem alten oder neuen Anbieter.

Folgende Unterlagen sind nach dem Wechsel relevant:

  • Kündigungsbestätigung des alten Anbieters, damit Sie nachweisen können, dass der Vertrag ordnungsgemäß beendet wurde
  • Auftragsbestätigung des neuen Anbieters mit dem vereinbarten Lieferbeginn und den Konditionen
  • Abschlussrechnung des alten Anbieters samt Zahlungsnachweis
  • Zählerstand am Wechseltag, am besten als Foto mit Datum
  • Erste Rechnung des neuen Anbieters, um zu prüfen, ob der Lieferbeginn und der Zählerstand korrekt übernommen wurden

Bewahren Sie diese Dokumente am besten digital auf, zum Beispiel in einem Ordner auf Ihrem Computer oder in einer Cloud. So haben Sie schnellen Zugriff, falls Sie Fragen zur Abrechnung klären oder einen Fehler reklamieren müssen.

Wenn Sie Ihre alten Rechnungen nicht mehr finden, können Sie beim bisherigen Anbieter eine Kopie anfordern. Energieversorger sind verpflichtet, Abrechnungsunterlagen für einen bestimmten Zeitraum zu speichern und auf Anfrage bereitzustellen.

So unterstützt EnergieSüdwest Sie beim Anbieterwechsel

Wir bei EnergieSüdwest machen den Wechsel zu uns so unkompliziert wie möglich. Sie müssen sich um den alten Vertrag keine Sorgen machen, wir übernehmen die Kündigung für Sie und koordinieren den nahtlosen Übergang.

Was wir konkret für Sie tun:

  • Wir kündigen Ihren alten Vertrag fristgerecht in Ihrem Namen
  • Wir stimmen den Lieferbeginn so ab, dass keine Lücke oder unnötige Überschneidung entsteht
  • Wir beraten Sie persönlich zu unseren Stromtarifen für Privatkunden, damit Sie den passenden Tarif für Ihren Haushalt finden
  • Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um Abrechnung und Zählerstand jederzeit zur Verfügung
  • Wir bieten Ihnen auch eine persönliche Energieberatung, wenn Sie mehr aus Ihrem Verbrauch herausholen möchten

Bereit für den Wechsel? Buchen Sie jetzt einen Termin mit unserem Team und wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

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