Nachweise zur Fernwärme in Landau
Diese Seite ist neu. Sie belegt die Aussagen, die wir zur Fernwärme in Landau treffen, und trennt Ist-Werte, Planwerte und Zielsetzungen voneinander.
Werbung mit Umweltaussagen muss belegt und nachprüfbar sein. Wir legen deshalb offen, welche Angaben gemessen sind, welche aus Bescheinigungen stammen, welche geplant sind und welche eine politische Zielsetzung beschreiben.
Kurz gefasst:
- Die Landauer Fernwärme wird derzeit aus mehreren Quellen erzeugt. Dazu gehören ein Blockheizkraftwerk und Kessel auf Erdgasbasis sowie geothermische Wärme aus dem Heizwerk in der Eutzinger Straße.
- Der ausgewiesene Primärenergiefaktor und der Emissionsfaktor sind Planwerte aus einer Bescheinigung nach FW 309. Sie sind keine Messwerte eines Lieferjahres.
- Der Ausbau des Netzes folgt der kommunalen Wärmeplanung. Aus der Planung entsteht kein Anspruch auf einen Anschluss in einer bestimmten Straße oder zu einem bestimmten Zeitpunkt.
- Die Geothermieanlagen im Umfeld werden von Dritten betrieben. Wir kaufen Wärme ein, wir betreiben die Bohrungen nicht.Fernwärmepreise werden nach den vertraglich vereinbarten Preisänderungsklauseln angepasst. Sie können steigen und sinken.
Fernwärme in Landau
Die EnergieSüdwest betreibt in Landau mehrere Fernwärmenetze. Die Netze und die zugehörigen Preisblätter sind auf der Fernwärmeseite einzeln aufgeführt: Landau Süd mit den Bereichen Philosophengarten, Wohnpark am Ebenberg, Cité Dagobert und Quartier Vauban sowie die Netze Schlachthof und Lazarettgarten.
Landau Süd wird zentral aus der Heizzentrale in der Eutzinger Straße 40 gespeist. Diese Heizzentrale ist an das benachbarte Geothermiekraftwerk angebunden und kann geothermische Wärme aufnehmen. Der Anteil der geothermischen Wärme am gelieferten Wärmemix hängt vom Betriebszustand der Anlagen ab.
Was wir deshalb nicht behaupten: Wir bewerben die Landauer Fernwärme nicht als zu 100 Prozent erneuerbar und nicht als klimaneutral. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere 65-Prozent-Pflicht des GEG ist entfallen. Ein Fernwärmeanschluss ist nach § 42 GModG eine zulässige Heizungsoption. Wie der Anschluss in der energetischen Bewertung eines konkreten Gebäudes wirkt, prüfen wir im Einzelfall anhand der Netzkennwerte.
Rechtsgrundlage des Liefer- und Preisverhältnisses ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Verbrauchserfassung und Abrechnung richten sich nach der FFVAV.
Geothermie
Die geothermische Wärme, die in Landauer Netze eingespeist werden kann, stammt aus Anlagen Dritter. Betreiber ist die Vulcan Energie Ressourcen GmbH (Vulcan Energy Resources) mit den operativen Gesellschaften geox GmbH (Geothermieanlage Landau, Eutzinger Straße) und Natürlich Insheim GmbH (Geothermiekraftwerk Insheim). Die EnergieSüdwest betreibt die Bohrungen und Kraftwerke nicht. Sie kauft Wärme ein und verteilt sie über die eigenen Netze.
Angaben zu Anlagenstand, Leistung und Ausbau veröffentlicht der Betreiber auf v-er.eu. Für Genehmigungen und Aufsicht sind die zuständigen Behörden zuständig.
Das Geothermiekraftwerk Insheim ist keine Erzeugungsanlage der EnergieSüdwest. Ob und in welchem Umfang Wärme aus einzelnen Vulcan-Standorten in ein bestimmtes Landauer Netz gelangt, ergibt sich aus dem jeweiligen Lieferverhältnis und dem Betriebszustand. Das führen wir in der Darstellung der eingesetzten Energieträger auf der Fernwärmeseite.
Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Landau hat gemeinsam mit dem Planungsbüro ebök die kommunale Wärmeplanung erstellt. Die EnergieSüdwest hat daran mitgewirkt. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz.
Die Wärmeplanung ordnet Gebiete zu und beschreibt einen Stufenplan bis 2030, 2035, 2040 und 2045. Diese Zuordnung ist ein Planungsinstrument.
Was daraus folgt und was nicht:
- Die Planung schafft Orientierung für Eigentümer, die eine Investitionsentscheidung treffen wollen.
- Die Planung begründet keinen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss.
- Die Planung verpflichtet Eigentümer nicht, sich anzuschließen.
- Ob in einer Straße gebaut wird, hängt von der Anschlussquote und der Wirtschaftlichkeit ab.
- Zeitangaben aus dem Stufenplan sind Planungsstände und keine Liefertermine.
- Für das erste Ausbaugebiet läuft eine Machbarkeitsstudie. Der dort genannte Preiskorridor ist eine Modellrechnung auf Basis heutiger Annahmen und keine Preiszusage.
Rechtlicher Rahmen
Wir richten unsere Wärmekommunikation an folgendem Rahmen aus:
| Norm oder Entscheidung | Bedeutung für unsere Texte |
|---|---|
| § 5 UWG | Keine irreführenden Angaben über Merkmale, Vorteile, Preis oder Beschaffenheit der Wärme. |
| § 5a UWG | Wesentliche Informationen dürfen nicht vorenthalten werden, etwa der Energieträgermix, Preisänderungsklauseln oder der Vorbehalt der Verfügbarkeit. |
| § 6 UWG | Vergleiche und Spitzenstellungsbehauptungen nur mit nachprüfbarer Grundlage. |
| Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG | Per se unzulässige Angaben, darunter unzutreffende Aussagen zu gesetzlicher Konformität als besonderes Merkmal. |
| EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 | Ab dem 27.09.2026 sind generische Umweltaussagen wie klimafreundlich, umweltfreundlich, grün oder nachhaltig ohne anerkannte exzellente Umweltleistung unzulässig. Auch Klimaaussagen auf Basis von Kompensation sind ausgeschlossen. |
| BGH, Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23 | Der Begriff Klimaneutralität ist mehrdeutig. Er muss in der Werbung selbst erläutert werden, nicht erst über einen Link. |
| GModG, seit 29.07.2026 | Das bisherige GEG heißt seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch ist entfallen. Fernwärme bleibt eine zulässige Option nach § 42 GModG. Die Biotreppe (§ 43) gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen, nicht für den Fernwärmeanschluss. |
| BEG EM, KfW-Zuschuss 458 | Seit 21.07.2026 neue Richtlinie. Angaben nur mit Stand, Antrag vor Auftrag, ohne Rechtsanspruch. Bewilligung erteilt allein die Förderstelle. Förderfähige Kosten und Boni ändern sich planmäßig (Degression). |
| AVBFernwärmeV | Regelt Anschluss, Versorgung, Preisänderungsklauseln und Laufzeiten. |
| FFVAV | Regelt Verbrauchserfassung, unterjährige Verbrauchsinformation und Abrechnung. |
| FW 309-1 | Regelt die Bescheinigung von Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor. |
| Wärmeplanungsgesetz (WPG) | Regelt die kommunale Wärmeplanung und Quoten für Wärmenetze (Bestand: 30 % EE/Abwärme ab 2030, 80 % ab 2040; neue Netze: 65 % seit 2025). Aus dem Wärmeplan folgt kein Anschlussanspruch. |
| Wärmenetzpaket (Eckpunkte 26.08.2026) | Geplante Überführung von AVBFernwärmeV und FFVAV in ein Wärmenetzgesetz, Preisaufsicht und Anpassungen im Mietrecht. Noch nicht geltendes Recht; wir werben nicht mit unverkündeten Regeln. |
Daten und ihr Status
| Angabe | Wert laut unseren Seiten | Status |
|---|---|---|
| Primärenergiefaktor Netz Landau Süd | 0,21 nach FW 309-1:2022 | Planwert aus der Bescheinigung, kein Messwert eines Lieferjahres |
| Emissionsfaktor Netz Landau Süd | 34,7 g CO2 je kWh nach FW 309-1:2022 | Planwert aus der Bescheinigung |
| Energieträger | unter anderem Blockheizkraftwerk mit Erdgas sowie geothermische Wärme | Ist, Darstellung als Diagramm auf der Fernwärmeseite |
| Grundpreis Einfamilienhaus Landau Süd | 365,10 EUR je Jahr brutto (306,81 EUR netto), ab 01.01.2025 | Ist, Änderung nach Preisänderungsklausel möglich |
| Arbeitspreis Einfamilienhaus Landau Süd | 0,1299 EUR je kWh brutto (0,1092 EUR netto), ab 01.01.2025 | Ist, Änderung nach Preisänderungsklausel möglich |
| Verrechnungspreis Einfamilienhaus Landau Süd | 73,02 EUR je Jahr brutto (61,36 EUR netto), ab 01.01.2025 | Ist |
| Leistungspreis Mehrfamilienhaus, Gewerbe, sonstige Abnehmer Landau Süd | 52,32 EUR je Jahr und kW brutto (43,97 EUR netto), ab 01.01.2025 | Ist |
| Verrechnungspreis Mehrfamilienhaus, Gewerbe, sonstige Abnehmer Landau Süd | 146,02 EUR je Jahr brutto (122,71 EUR netto), ab 01.01.2025 | Ist |
| Zieljahr der kommunalen Wärmeplanung | 2045 | Zielsetzung der Stadt, keine Zusage der EnergieSüdwest |
| Stufenplan 2030, 2035, 2040, 2045 | Gebietszuordnung der Wärmeplanung | Planung, kein Anschlussanspruch |
| Netzausbau je Jahr | rund 6 bis 8 km | Planungsansatz |
| Erste Ausbaustufe | Erschließung über rund fünf Jahre | Planung, abhängig von Genehmigungen, Anschlussquote und Wirtschaftlichkeit |
| Zentrale Wärmequelle Messegelände-Südost (D12) | Tiefengeothermie | Planung Dritter, Zeitpunkt und Umfang unter Vorbehalt |
| Vergleichsbasis Verbrauch | Heizspiegel für Deutschland 2021 | Fremdquelle, Stand 2021 |
| Fernauslesbare Wärmezähler | Pflicht für Neuinstallationen seit Oktober 2021, Bestandsaustausch bis 2026 | Rechtslage nach FFVAV |
Häufige Fragen zu diesen Nachweisen
Warum steht auf Ihren Seiten nicht mehr, die Fernwärme sei zu 100 Prozent erneuerbar?
Weil das für den aktuellen Wärmemix nicht zutrifft. In die Landauer Netze speisen derzeit auch erdgasbetriebene Anlagen ein. Eine 100-Prozent-Aussage wäre eine irreführende Angabe über ein wesentliches Merkmal der Ware nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG.
Warum werben Sie nicht mehr mit klimaneutraler Wärme?
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23, entschieden, dass der Begriff Klimaneutralität mehrdeutig ist und in der Werbung selbst erläutert werden muss. Ab dem 27.09.2026 sind Klimaaussagen, die auf Kompensation beruhen, zusätzlich untersagt. Wir nennen deshalb konkrete Werte statt pauschaler Klimaattribute.
Was bedeutet Planwert beim Primärenergiefaktor?
Der Primärenergiefaktor 0,21 und der Emissionsfaktor 34,7 g CO2 je kWh stammen aus einer Bescheinigung nach FW 309. Sie beruhen auf einer Auslegungsrechnung für das Netz. Sie sagen nichts darüber aus, wie sich der Energieträgermix in einem einzelnen Lieferjahr tatsächlich zusammengesetzt hat.
Erfüllt ein Fernwärmeanschluss automatisch gesetzliche Heizungsvorgaben?
Nein. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die frühere 65-Prozent-Pflicht des GEG ist entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer können unter den in § 42 GModG genannten Optionen wählen; der Anschluss an ein Wärmenetz ist eine dieser Optionen. Wie der Anschluss in der energetischen Bewertung Ihres Gebäudes wirkt, hängt von den Netzkennwerten und vom Gebäude ab. Eine pauschale Konformitätszusage geben wir nicht.
Bekomme ich in meiner Straße einen Anschluss, wenn sie im Wärmeplan farbig markiert ist?
Die Farbflächen des Stufenplans zeigen Planungsgebiete. Sie begründen keinen Anspruch. Ob und wann in einer Straße gebaut wird, entscheidet sich über die Anschlussquote und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Wir sagen deshalb keine Straßen und keine Termine zu.
Sind die Fernwärmepreise stabil?
Nein. Fernwärmepreise werden nach den vertraglich vereinbarten Preisänderungsklauseln angepasst. Diese Klauseln bilden Kosten- und Marktentwicklungen ab. Preise können steigen und sinken. Eine Preisstabilitätswerbung wäre irreführend.
Wie sicher ist die Förderung, mit der Sie rechnen?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird über den KfW-Zuschuss 458 abgewickelt. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Höhe und Bedingungen richten sich nach der bei Antragstellung geltenden Richtlinie und den verfügbaren Haushaltsmitteln. Wir unterstützen bei der Antragstellung, wir erteilen keine Förderzusage.
Gehört das Geothermiekraftwerk Insheim zur EnergieSüdwest?
Nein. Die Anlage wird von einem Dritten betrieben. Sie ist keine Wärmequelle der EnergieSüdwest und speist nicht in die Landauer Fernwärmenetze ein.
Warum stehen in Ihrem Pressearchiv noch ältere Formulierungen?
Pressemitteilungen geben den Stand ihres Veröffentlichungsdatums wieder. Wir haben das Archiv mit einem entsprechenden Hinweis versehen und die werblich wirkenden Passagen angepasst. Wörtliche Zitate Dritter bleiben unverändert und werden als solche gekennzeichnet.
Quellen und Belege
Alle Angaben auf dieser Seite stammen aus den folgenden Belegen. Die Dokumente liegen im Downloadbereich der Fernwärmeseite.
- Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 1 und 7
- Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 5 und 7
- Preisblätter Landau Süd, Schlachthof, Cité Dagobert, Lazarettgarten und Philosophengarten
- Darstellung der eingesetzten Primärenergieträger auf der Fernwärmeseite
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Landau, erstellt mit dem Planungsbüro ebök
- Machbarkeitsstudie zur ersten Ausbaustufe
- AVBFernwärmeV, abrufbar unter gesetze-im-internet.de
- FFVAV, abrufbar unter gesetze-im-internet.de
- Heizspiegel für Deutschland 2021 als Vergleichsbasis für Verbrauchsangaben
Rückfragen zu diesen Nachweisen: Anthony Schäfer, Key Account Fernwärme, Telefon 06341 289-3313.
Stand dieser Seite: 2. September 2026. Sie wird bei jeder Änderung der zugrunde liegenden Bescheinigungen, Preisblätter oder Förderrichtlinien aktualisiert.