Förderprogramme
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM), Stand 21.07.2026
Seit dem 21. Juli 2026 gilt die überarbeitete Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Stand: September 2026. Maßgeblich ist die bei Antragstellung geltende Richtlinie. Antrag vor Auftrag, kein Rechtsanspruch.
Förderfähig sind die in der Richtlinie aufgeführten Maßnahmen an Bestandsgebäuden, darunter der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Info
- Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpen, Biomassenanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
- Gebäudehülle (Dämmung, Wände, Dach, Keller, Austausch Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderung
- Heizungstausch
30% Grundförderung
20% Klimageschwindigkeits-Bonus
30% Einkommensbonus
5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen
2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag für effiziente Biomasseheizungen–> 30 bis max. 70% für den Heizungstausch für private Selbstnutzer
- Effizienz-Einzelmaßnahmen
15% für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
ggf. plus 5% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) - Ergänzungskredit
Zinsvergünstigter Kredit (nur bei Förderzusage erhältlich)50% Fachplanung und Baubegleitung
Förderfähige Ausgaben
- Heizungstausch: max. 30.000 Euro
- Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 Euro bis max. 60.000 Euro (iSFP)
–> max. 90.000 Euro möglich - Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 Euro
Fördersätze für den Wärmenetzanschluss
Antrag vor Auftrag, kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse lassen sich unter den Voraussetzungen der Richtlinie kombinieren:
- Grundförderung von 30%
– Für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden.
– Zusätzlich gibt es einen Effizienz-Bonus von 5% für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. - Klimageschwindigkeits-Bonus von 20%
– Dieser Bonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, die besonders ineffiziente, alte Heizungen frühzeitig austauschen.
– Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20%, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3%.
– Gefördert wird der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen. - Einkommensbonus von 30%
– Dieser Bonus wird Eigentümerinnen und Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € gewährt.
– Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus.
Förderung von effizienten Wärmenetzen (BEW)
Nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) können Betreiber den Bau und Umbau von Wärmenetzen mit hohem Anteil erneuerbarer Wärme fördern lassen. Förderanträge sind immer vor der Realisierung eines Projektes zu stellen.
Das Förderprogramm ist in vier Module unterteilt, die sich an den Projektabschnitten eines Wärmenetzes orientieren:
- Projektskizze mit anschließender Machbarkeitsstudie (z. B. Prüfung auf Wirtschaftlichkeit)
- Förderung für Neubau und Bestandsnetze (ab einer Versorgung von 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten)
- Förderung von Einzelmaßnahmen an diesen Netzen
- Förderung von Betriebskosten
Der Ausbau des Landauer Fernwärmenetzes ist in der Phase der Machbarkeitsstudie. Daraus folgt kein Anspruch auf einen Anschluss.