CO2-Preis jetzt marktbestimmt
Deutschland entwickelt den nationalen Emissionshandel weiter: Ab 2026 wird der CO2-Preis nicht mehr wie bisher jährlich vom Staat zu einem festen Wert vorgegeben. Stattdessen wird er im Rahmen eines Auktionsverfahrens am Markt ermittelt. Für
Erdgas bleibt der CO2-Kostenanteil damit weiterhin ein jährlich anpassungsfähiger Bestandteil des Preises. Seine Höhe richtet sich künftig nach den tatsächlichen Kosten, die bei der Beschaffung der Zertifikate entstehen. Für Erdgas-Kundinnen und –
Kunden der EnergieSüdwest beträgt dieser Kostenanteil im Jahr 2026 nach aktuellem Stand voraussichtlich rund 1,179 ct/kWh. Maßgeblich sind die tatsächlich entstehenden Beschaffungskosten.