Wichtige Kundeninformation
Achtung
Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber
Aktuell erhalten Haushalte in verschiedenen Kommunen Werbeschreiben externer Anbieter zum Einbau sogenannter intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Auch Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet der EnergieSüdwest haben bereits entsprechende Schreiben erhalten.
Wir möchten in diesem Zusammenhang einige wichtige Informationen einordnen und aufklären.
Smart Meter kommen – auch ohne Anbieterwechsel
Der Einbau intelligenter Messsysteme erfolgt bundesweit auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Für Kundinnen und Kunden bedeutet dies jedoch nicht, dass sie aktiv werden oder einen Vertrag mit einem anderen Messstellenbetreiber abschließen müssen.
Der zuständige Messstellenbetreiber – in Landau die EnergieSüdwest Netz GmbH führt den Smart-Meter-Rollout an allen Verbrauchsstellen kostenlos durch und informiert betroffene Kundinnen und Kunden rechtzeitig über den Einbau.
Werbeschreiben vermitteln teilweise einen anderen Eindruck
In den aktuell versendeten Werbeschreiben wird teilweise der Eindruck erweckt, dass kurzfristig gehandelt werden sollte oder besondere Vorteile nur durch einen Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber entstehen.
Die EnergieSüdwest steht in keinerlei geschäftlicher oder partnerschaftlicher Beziehung zur Metrify Smart Metering GmbH. Bei den versendeten Schreiben unter der Marke „Deutsche Messwesen“ handelt es sich um rein werbliche Angebote eines privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreibers, der in Konkurrenz zu Ihrem lokalen Versorger tritt.
„Smart Meter sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch wissen, dass der gesetzlich vorgesehene Rollout unabhängig von Werbeangeboten erfolgt. Deshalb empfehlen wir, Vertragsangebote sorgfältig zu prüfen und nicht allein auf einzelne Werbeaussagen zu vertrauen“, erklärt Christoph Baumann, Leiter des Netzbetriebes Strom bei der EnergieSüdwest Netz GmbH.
Netzentgeltreduzierung ist gesetzlich geregelt
In den Werbeschreiben wird häufig auf die Möglichkeit einer Netzentgeltreduzierung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher hingewiesen.
Dabei ist wichtig zu wissen: Diese Regelung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des § 14a Energiewirtschaftsgesetz und ist nicht an einen bestimmten Messstellenbetreiber gebunden. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Netzentgeltreduzierung bei EnergieSüdwest Netz GmbH als zuständigen Messstellenbetreiber beantragt werden. Mehr Infos unter: https://energie-suedwest.de/steuerbare-verbrauchseinrichtungen/
Transparente Kosten statt „Lockangebote“
Lassen Sie sich nicht durch „kostenlose Installationen“ oder vermeintliche Fristen unter Druck setzen. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich klar gedeckelt.
Gemäß unserem aktuellen Preisblatt gelten für den grundzuständigen Messstellenbetrieb folgende Konditionen (Auszug):
· Moderne Messeinrichtung (Standard): Das jährliche Entgelt ist gesetzlich auf 25,00 Euro (brutto) gedeckelt.
· Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Es gelten je nach Verbrauchsgruppe separate, ebenfalls gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen.
· Einbaukosten: Beim Standardtausch durch die EnergieSüdwest Netz GmbH fallen für Sie keine Kosten an.
Des Weiteren entstehen im Vergleich zu den Werbeschreiben keine Vertragslaufzeiten mit Folgekosten.
Weitere Informationen
Wir raten unseren Kundinnen und Kunden zur Vorsicht bei Verträgen, die unter Zeitdruck oder mit dem Hinweis auf angebliche Förderungen abgeschlossen werden sollen.
Unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Sie auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice bei EnergieSüdwest gerne persönlich zur Verfügung.
Kontakt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Sollte es im Zusammenhang mit Haustürkontakten zu einem ungewollten Anbieterwechsel gekommen sein, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. EnergieSüdwest unterstützt betroffene Kundinnen und Kunden gerne bei der Prüfung des Sachverhalts sowie bei der weiteren Klärung telefonisch, per E-Mail oder persönlich über den Kundenservice
Sie erreichen uns telefonisch unter:
06341 289-122
oder per E-Mail:
kundenberatung@energie-suedwest.de
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