Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Betreiben Sie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox? Dann gibt es gute Nachrichten: Die Bundesregierung unterstützt Sie im Rahmen der Energiewende mit der Senkung des Netzentgelts für Ihren Stromtarif, wenn Sie steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen.
Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird der Netzbetreiber künftig die Möglichkeit haben, bestimmte Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen in den Niederspannungsnetzen vorübergehend auf eine Leistung von 4,2 kW zu drosseln, ohne dass Ihr Komfort spürbar eingeschränkt wird. So können Sie zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Eine Mindestleistung steht weiterhin jederzeit zur Verfügung, sodass Wärmepumpen weiter heizen und Elektroautos geladen werden können. Im Gegenzug profitieren Sie von einem reduzierten Netzentgelt, das unabhängig von der tatsächlichen Steuerung berechnet wird.
Warum gibt es eine neue Regelung?
Wärmepumpen und private Ladestationen für E-Autos verbrauchen häufig mehr Strom als andere Haushaltsgeräte und ziehen zur gleichen Zeit Strom aus dem Netz. Die meisten Niederspannungsnetze sind jedoch noch nicht auf diesen hohen Verbrauch ausgelegt. Um die Stromversorgung stabil zu halten, erfolgt eine Steuerung durch den Netzbetreiber, der die angeschlossenen Geräte überwacht und je nach Netzlast temporär reguliert. Der normal genutzte Strom im Haushalt ist von der Regelung nicht betroffen.
Für wen gilt die Regelung?
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von über 4,2 kW, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, ist die Teilnahme verpflichtend:
Private Ladepunkte bzw. Wallboxen ![]() |
Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung ![]() |
Haus – bzw. Batteriespeicher ![]() |
Klimageräte für Raumkühlung ![]() |
Ausnahme: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung unter 4,2 kW sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Für Nachtspeicherheizungen besteht ein dauerhafter Bestandsschutz, sie fallen ebenfalls nicht unter die neue Regelung.
Für Geräte, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, gilt ebenfalls ein Bestandsschutz, mit einer Ausnahme:
Wurde bereits ein reduziertes Netzentgelt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gewährt (z.B. durch einen Wärmepumpentarif), besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028. Sie können jedoch jederzeit freiwillig in die neue Regelung wechseln, indem Ihr Elektroinstallateur das Gerät beim zuständigen Netzbetreiber anmeldet. Beachten Sie, dass ein Wechsel zurück zu einem Vertrag ohne Regulierung nicht möglich ist.
Wie melde ich steuerbare Verbrauchseinrichtungen an?
Um die Vorteile der reduzierten Netzentgelte zu erhalten, muss Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung von einem Fachbetrieb installiert und beim Netzbetreiber gemeldet werden. Bitte setzen Sie sich daher mit einem Elektroinstallateur in Verbindung. Eine Liste geeigneter Fachbetriebe finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
Wie erfolgt die Steuerung durch den Netzbetreiber?
Die technische Umsetzung der Steuerung wird ab dem 1. Januar 2025 erwartet. Dabei erfolgt die Steuerung direkt am Gerät, sodass der restliche Strombezug (z. B. für andere Haushaltsgeräte) davon unberührt bleibt. Strom aus einer eigenen PV-Anlage wird nicht vom Netzbetreiber gesteuert – Ihre Wärmepumpe oder Wallbox könnte also mehr Leistung beziehen, wenn Sie zusätzlich Solarstrom nutzen.
Reduzierung der Netzentgelte – so profitieren Sie vom Preisvorteil
Da Sie dem Netzbetreiber im Bedarfsfall eine Steuerung ermöglichen, profitieren Sie von einer Reduzierung der Netzentgelte. Es gibt drei Modelle zur Einsparung:
- Pauschaler jährlicher Rabatt auf das Netzentgelt, unabhängig vom Verbrauch (Modul 1)
- Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises für die Netznutzung, abhängig vom tatsächlichen Verbrauch (Modul 2)
- Ein zeitvariabler Tarif in Kombination mit dem pauschalen jährlichen Rabatt aus Modul 1 (Modul 3)
Die genaue Ersparnis hängt von den regionalen Netznutzungsentgelten ab, aber insgesamt lohnen sich die einzelnen Modelle. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt über Ihren Stromvertrag.