Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Die EnergieSüdwest AG ist Wiederverkäufer von Elektrizität und Erdgas im Sinne von § 3g Abs. 1 UStG.
Den aktuell gültige Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft zum Zwecke der Steuerschuldnerschaft können Sie hier downloaden.