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FAQ

Es gibt Fragen, die immer wieder gestellt werden.
Hier sind die wichtigsten Fragen und ihre Antworten hinterlegt.

Immer wieder stellen uns Kunden sehr individuelle Fragen: beispielsweise nach dem passendsten Tarif, nach Fördermöglichkeiten, nach aktuellen Angeboten. Hier haben wir die häufigsten Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt.

Wer kann mir helfen bei Fragen zum Vertrag, zu Tarifen oder zur Abrechnung?

Falls Sie eine persönliche Beratung möchten, kommen Sie am besten in unser Kundencenter in der Industriestraße 18 in Landau in der Pfalz. Falls Ihnen ein kurzes Telefonat lieber ist, Sie erreichen unsere Mitarbeiter der Kundenberatung unter 06341 289-122 bzw. 289-124. Oder Sie schicken eine E-Mail an:

An wen kann ich mich wenden, wenn ich momentan nicht zahlen kann?

Die Mitarbeiter im Forderungsmanagement erreichen Sie unter der Telefonnummer 06341 289-146.

Wie und wo beantrage ich einen neuen Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärmeanschluss?

Wann benötige ich eine Leitungsauskunft?

Eine Leitungsauskunft, d.h. die Pläne über die Lage der Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas oder Wärme, ist bei verschiedenen Maßnahmen notwendig, z.B.
• Vor dem Errichten von Gebäuden, Verkehrsaufstellern u.ä.
• Vor dem Verlegen von Leitungen, Kabeln anderer Betreiber bzw. Versorger
• Vor dem Anlegen von Parkplätzen oder anderen Befestigungen
• Vor Straßenbaumaßnahmen, Erdbauarbeiten oder Baumpflanzungen

Welche Unterlagen / Angaben benötige ich für eine Leitungsauskunft?

Hier reicht ein formloser Antrag mit aussagefähigem Lageplan bzw. Liegenschaftskarte. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Netzdokumentation unter 06341 289-205.

Sind Leitungsauskünfte kostenpflichtig?

Nein, Sie erhalten die Leitungsauskünfte kostenfrei.

Muss ich Informationen bei Einzug, Auszug, Umzug oder Mieterwechsel schriftlich mitteilen?

Wenn Sie in eine Immobilie einziehen, ausziehen oder – in einer durch Sie vermieteten Immobilie – ein Mieterwechsel ansteht, benötigen wir alle Angaben schriftlich. Nur dann können wir die Daten zeitnah und kostenneutral verarbeiten. Nutzen Sie dazu unsere Formulare „Anmeldung“ oder „Abmeldung“ auf unserer Homepage (unter Kundenservice/Privatkunden/Formulare).

Was ist Grundversorgung oder Ersatzversorgung?

Seit Mitte Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft.
Die „Allgemeinen Tarife“ wurden durch die Grundversorgung abgelöst. Diese entsprechen der Höhe nach unserem Produkt „Grundversorgung“. Für unsere Bestandskunden ändert sich damit nichts. Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung.
Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar.
Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.

Wer hilft bei Störungen?

Bei Störungen hilft Ihnen die EnergieSüdwest AG gerne weiter. Unter unser Störungshotline 06341 289-192 erreichen Sie rund um die Uhr jemanden.

Was versteht man unter Netzentgelte?

Netzentgelte sind neben Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Beschaffung und Vertrieb einer von drei Bestandteilen des Strompreises. Sie sind für Durchleitung des Stromes durch die Verteilnetze zu entrichten. Grundlage sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzkosten.
Die Höhe des individuellen Netzentgeltes für den Kunden ergibt sich aus Zeitpunkt und Höhe der Stromabnahme, aus der Art der Messeinrichtung und der Art der Verbrauchseinrichtung (Strom für Wärmespeicher- oder Wärmepumpenanlagen oder sonstigem Strombezug). Netzentgelte variieren nach Spannungsebenen (Hoch-, Mittel- und Niederspannung).

Wie setzt sich mein Strom- und Gaspreis zusammen?

Ihre Energiekosten bestehen aus zwei Teilen:

  1. Verbrauchs (Arbeitspreis)

Dieser Preis wird für den tatsächlichen Energieverbrauch berechnet, in der Regel pro Kilowattstunde (kWh). Er deckt die Kosten für die Energiebeschaffung, -verteilung sowie staatliche Umlagen und Steuern ab und kann je nach Anbieter und Tarif variieren.

  1. Grundpreis

Der Grundpreis ist eine feste monatliche Gebühr für die Bereitstellung des Stromanschlusses. Er bleibt unabhängig von Ihrem Verbrauch und deckt Infrastrukturkosten sowie Verwaltung und Service ab.

Zusammengefasst

Der Verbrauchspreis richtet sich nach Ihrem Verbrauch, der Grundpreis ist eine feste Gebühr für die Bereitstellung des Anschlusses.

Beispiel für eine Stromrechnung:

Angenommen, Sie haben einen Tarif mit folgendem Preis:

  • Arbeitspreis: 35 Cent pro kWh
  • Grundpreis: 15 Euro pro Monat

Wenn Ihr Haushalt 300 kWh im Monat Strom verbraucht, sieht die Rechnung wie folgt aus:

  • Verbrauchskosten: 300 kWh/Monat × 0,35 Euro/kWh = 105 Euro/Monat
  • Grundpreis: 15 Euro/Monat
  • Gesamtpreis: 105 Euro + 15 Euro = 120 Euro/Monat

Wie errechnet sich der monatliche Abschlag?

Der monatliche Abschlag basiert auf dem prognostizierten oder abgerechneten Jahresverbrauch.

  • Bei neuem Einzug: Wird ein prognostizierter Jahresverbrauch angenommen, da Ihr Verbrauch noch nicht bekannt ist.
  • Bei einer bestehenden Jahresverbrauchsabrechnung: Der Abschlag wird auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs berechnet.

Die Abschlagsberechnung erfolgt immer mit den aktuellen Preisen Ihres Tarifs für den kommenden Abrechnungszeitraum. Der Abschlag ist immer für den vorangegangenen Monat fällig, am 1. eines Monats
(z. B. Fälligkeit 01.10.2024 für den Monat September). Der Abschlag ist somit keine Vorauszahlung, sondern eine Nachzahlung für den vergangenen Monat.

Beispiel für eine Abschlagsberechnung:

Ihre Jahresverbrauchsabrechnung ist für den Zeitraum März 2023 – März 2024 erstellt und es werden für das Abrechnungsjahr 2024/2025 neue Abschläge berechnet.

Angenommen, Ihr Tarif hat folgende Preise:

  • Verbrauchspreis: 35 Cent pro kWh
  • Grundpreis: 15 Euro pro Monat

Ihr jährlicher Verbrauch beträgt 2.530 kWh:

  • Verbrauchskosten: 2.530 kWh/Jahr × 0,35 Euro/kWh = 885,50 Euro/Jahr
  • Grundpreis: 15 Euro x 12 Monate = 180,00 Euro/Jahr
  • Gesamtpreis: 885,50 Euro + 180,00 Euro = 1.065,50 Euro/Jahr

Der Gesamtpreis wird auf 11 Monate aufgeteilt. Warum 11 Monate? Der Abrechnungszeitraum endet im März endet und es wird kein Abschlag für den Monat März berechnet. Erste Fälligkeit ist der 1.5.2024 (Monat April 2024) – letzte Fälligkeit 1.3.2025 (Monat Februar 2025). Der Abrechnungszeitraum endet am 17.3.2025, somit wird für den 1.4.2025 (Monat März 2025) kein Abschlag berechnet. In diesem Monat erfolgt die Abrechnung.

Monatlicher Abschlag:

1.065,50 Euro : 11 Monate= 93,86 Euro/Monat. Dieser Betrag wird auf 97 Euro/Monat gerundet. Es ergibt sich somit ein monatlicher Abschlagsbetrag von 97 Euro.

Hauptbestandteile des Strom- und Gaspreises

Der Energiepreis setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Netzentgelte (für Transport und Messung)
  • Kosten für Zähler und -messungen
  • Energieeinkauf, Service, Abrechnung

Abgaben und Steuern fließen an den Staat, während die Netzentgelte an Netzbetreiber und Messstellenbetreiber weitergeleitet werden.

 

Preiszusammensetzung 2024

Quelle: BDEW, hier können Sie die aktuelle Strompreisanalyse als pdf-Datei herunterladen: https://www.bdew.de

Zusammengefasst

Der Preis setzt sich aus Kosten für Erzeugung, Transport und staatlich festgelegten Abgaben zusammen. Der Anbieter beeinflusst nur einen Teil des Gesamtpreises, der Rest variiert je nach Region und Anbieter.

Welche Kostenbestandteile sind in den Preisen enthalten?

Die Strom- und Gaspreise in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die sowohl staatliche Abgaben als auch marktwirtschaftliche Kosten berücksichtigen:

Energiepreis

Dies ist der Preis, den der Anbieter für den Energieeinkauf von Strom und Gas bezahlt. Er wird hauptsächlich an den Energiebörsen gebildet und hängt von der Angebots- und Nachfragesituation ab. Hinzu kommen Aufwendungen für die Kundenbetreuung, Rechnungsstellung und den Vertrieb der Energie.

Netznutzung

    • Netzentgelte: Abgaben auf den Verbrauchs- und Grundpreis für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Netze, die notwendig sind, um den Strom über weite Entfernungen zu transportieren. Diese variieren je nach Region und Netzbetreiber.
    • Mess- und Abrechnungskosten: Diese umfassen die Kosten für die Zählerablesung und die Abrechnung des Stromverbrauchs.

 

Umlagen und Abgaben

Strom Gas
  • §17 Offshore-Haftungs-Umlage: Diese Umlage hilft, die Risiken und Kosten im Zusammenhang mit Offshore-Windparks (Windkraftanlagen auf See) abzusichern.
    Diese Projekte sind besonders teuer und mit höheren Risiken verbunden, sodass die Umlage hilft, diese finanziellen Belastungen auf die Verbraucher zu verteilen.
  • CO2-Abgabe: Eine Umweltsteuer, die auf die Emission von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid erhoben wird. Sie setzt einen Preis auf Emissionen,
    der jährlich angepasst wird, und soll einen Anreiz zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen schaffen. Ziel ist es, die CO2-Emissionen zu verringern.
  • §19 StromNEV (Stromnetzentgeltsverordnung) Umlage: Diese Umlage dient der Entlastung stromintensiver Unternehmen. Bisher profitieren Unternehmen
    mit hohem Stromverbrauch teilweise von reduzierten Netzentgelten, diese Kosten werden über die Umlage von allen anderen Stromkunden getragen. Die Bundesnetzagentur
    hat die Umlage um den „Aufschlag für besondere Netznutzung“ erweitert, um Netzbetreiber mit besonders hohen EE-Mehrkosten zu unterstützen. Dies führt zu einem starken
    Anstieg in 2025.
  • Gasspeicherumlage: Sie wurde 2022 eingeführt, um die Kosten für das Befüllen und die Erhaltung von Gasspeichern zu decken. Sie sorgt dafür,
    dass ausreichend Gasreserven für den Winter und Notfälle vorhanden sind. Diese Umlage betrifft alle Gasverbraucher und wurde aufgrund der gestiegenen
    Energiekosten durch den Ukraine-Krieg eingeführt. Die Höhe der Umlage hängt von den Betriebskosten der Speicher ab.
  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Umlage: Diese Umlage dient der Förderung von Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, wie z. B. Blockheizkraftwerke.
    Durch die KWK-Umlage soll die Energieeffizienz gesteigert und die Nutzung von erneuerbaren Energien auch in Form von Wärme gefördert werden.
  • Bilanzierungsumlage: Sie wird erhoben, um die Kosten für die Verwaltung des Gasmarkts zu decken. Sie gleicht Differenzen zwischen den gemeldeten
    und tatsächlichen Gasmengen aus, die durch Verbrauchsschwankungen oder Messfehler entstehen. Dies trägt zur Stabilität des Gasmarkts bei (derzeit 0,000 Cent/kWh).
  • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die an die Kommune für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für Versorgungsleitungen gezahlt wird. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde und wird gemäß der Konzessionsabgabenverordnung festgelegt.

 

Steuern

Strom Gas
  • Stromsteuer: Diese Steuer wird auf den Stromverbrauch erhoben und dient dem Staat als Einnahmequelle. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um den Stromverbrauch
    zu reduzieren und ist Teil des deutschen Steuersystems.
  • Erdgassteuer: Sie ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf Erdgas, die als Teil der Ökosteuer eingeführt wurde. Ziel ist es, einen Anreiz zur Reduzierung des Gasverbrauchs
    zu schaffen.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Auf den gesamten Energiepreis (inklusive aller Umlagen, Netzentgelte und Steuern) wird die Mehrwertsteuer erhoben.

Wie begründen sich Änderungen der Umlagen und Abgaben?

Änderungen der Umlagen und Abgaben resultieren aus politischen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen, die die Kosten für die Energiewende und den Infrastruktur-Ausbau betreffen. Diese Faktoren führen zu höheren finanziellen Belastungen, die auf die Verbraucher umgelegt werden.

1. Kosten der Energiewende

Der Übergang zu einer klimafreundlicheren Energieversorgung erfordert weiterhin hohe Investitionen, insbesondere für den Ausbau erneuerbarer Energien. Obwohl die Technologie günstiger wird, müssen viele Projekte und Infrastrukturmaßnahmen weiterhin subventioniert werden.

2. Netzausbau und -modernisierung

Um erneuerbare Energien effizient ins Stromnetz zu integrieren, sind der Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze notwendig. Diese Kosten werden über Netzentgelte an die Verbraucher weitergegeben.

3. Subventionierung von Wind- und Solarenergie

Trotz gesenkter Produktionskosten für Wind- und Solarstrom gibt es weiterhin Förderprogramme. Der Umbau des Energiesystems bleibt teuer, weshalb Teile der Kosten durch Umlagen wie die EEG-Umlage gedeckt werden.

4. Klimaschutzpolitik und gesetzliche Vorgaben

Die Bundesregierung und die EU haben ambitionierte Klimaziele, die eine kontinuierliche Förderung erneuerbarer Energien und Infrastruktur erfordern. Diese Maßnahmen werden durch Umlagen finanziert.

Zusammengefasst
Änderungen der Umlagen und Abgaben sind eine Reaktion auf die hohen Kosten der Energiewende, den Ausbau der Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung.

 

Wie haben sich die Umlagen und Abgaben in den letzten Jahren entwickelt?

Die Kosten für die Netznutzung variieren je nach Netzgebiet und werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt. Daher können die Preise für Kunden der EnergieSüdwest im eigenen Netzgebiet von denen außerhalb des Netzgebiets abweichen.

Was versteht man unter einer Preisgarantie und warum schränken viele Stromanbieter ihre Preisgarantie ein?

Eine Preisgarantie sichert Ihnen einen festen Energiepreis für eine bestimmte Zeit, sodass Sie besser planen können. In der Vergangenheit beinhalteten diese Garantien alle Energiekosten, einschließlich Umlagen, Abgaben und Steuern. Doch durch die Unbeständigkeit des Energiemarktes, besonders seit der Energiekrise, ist es für viele Anbieter zu riskant, eine vollständige Garantie zu bieten. Deshalb wird die Garantie nun oft auf den Teil des Preises begrenzt, den der Anbieter kontrollieren und selbst beeinflussen kann.

  • den Energiepreis für den Energieeinkauf, Vertrieb und Abrechnung

Auf die weiteren Preisbestandteile, die über 50 % ausmachen, haben Versorger keinen Einfluss. Sie werden von staatlicher Seite und den Netzbetreibern vorgegeben und verändert.

  • Netznutzungsentgelte
  • Steuern (wie Stromsteuer und Gassteuer sowie die Mehrwertsteuer)
  • Umlagen und Abgaben (z. B. CO2-Abgabe, Konzessionsabgabe)

Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur sind Versorger verpflichtet, diese Änderungen an Sie weiterzugeben und die entsprechenden Beträge an den Staat abzuführen.

Da es immer wieder staatliche Anpassungen und neue Umlagen gibt, berücksichtigen viele Anbieter solche Änderungen nicht erst bei Preisanpassung nach der Erstlaufzeit. Vielmehr schließen sie diese bereits in der Preisgarantie während der Anfangsperiode aus. So wird sichergestellt, dass alle gesetzlichen Änderungen und Kostensteigerungen schnell und vollständig in den Energiepreis einfließen.

Zusammengefasst: Eine eingeschränkte Preisgarantie schützt vor Preiserhöhungen des Verbrauchspreises für einen festgelegten Zeitraum, schließt jedoch Änderungen bei staatlich und netzseitig regulierten Kosten aus.

Was umfasst die Preisgarantie bei der EnergieSüdwest?

Unsere Preisgarantie umfasst den Energiepreisanteil im Verbrauchspreis sowie Grundpreis – also die Kosten, die wir direkt beeinflussen können. Alle anderen Kostenbestandteile (z.B. Umlagen und Steuern) berechnen wir transparent und 1:1 in der jeweils gültigen Höhe.

Wie werden Preisänderungen kommuniziert?

Bei Vertragsabschluss

  • In unserem Preisblatt finden Sie eine klare Übersicht der aktuell geltenden Preisbestandteile, die in Summe den Verbrauchs- und Grundpreis ergeben.
  • In unseren AGB (§3 Abs. 3 und 4) erklären wir Ihnen transparent, welche Preisbestandteile sich während der Laufzeit automatisch ändern können.

Jährlich mit der Verbrauchsabrechnung

Alle Kunden erhalten in ihrer Jahresabrechnung eine detaillierte Aufstellung der aktuellen Preisbestandteile. Zum 1.7.2024 haben wir die Darstellungsform in unserem System angepasst, so dass der Verbrauchspreis nun transparent mit allen Kostenbestandteilen in Cent je kWh dargestellt wird. Dies umfasst:

  • Energiepreis (Einkaufs- und Vertriebskosten)
  • Netznutzungsentgelte
  • Steuern (Stromsteuer, Mehrwertsteuer)
  • Umlagen und Abgaben (CO2-Abgabe, KWK-Umlage, etc.)

Auf diese Weise möchten wir Ihnen eine klare und transparente Übersicht über die Preiszusammensetzung bieten.

Darstellung in Ihrer Verbrauchsabrechnung Strom

 

Darstellung in Ihrer Verbrauchsabrechnung Erdgas

 

Auf der Webseite der EnergieSüdwest

Auf der Homepage im FAQ-Bereich informiert die EnergieSüdwest über alle Veränderungen und steht Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Rechtlicher Hintergrund – Preisänderungen

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum sich die Preise für Energie ändern können. Wichtig ist zu verstehen, ob die Änderung aufgrund eines einseitigen Preisänderungsrechts des Energieversorgers erfolgt oder aufgrund einer sogenannten Preisgleitklausel, die automatisch Anpassungen vornimmt.

  • Einseitiges Preisänderungsrecht: Wenn wir den Preis einseitig anpassen, sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren. Das bedeutet, dass Sie von uns eine Mitteilung erhalten, wenn der Preis erhöht oder gesenkt wird. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
  • Automatische Preisgleitklausel: Bei einer Preisgleitklausel erfolgt eine Preisänderung automatisch, wenn sich z. B. gesetzliche Umlagen oder Abgaben ändern. In diesem Fall gibt es keine spezielle Mitteilungspflicht, und Sie haben kein Sonderkündigungsrecht. Diese Anpassungen erfolgen gemäß den in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegten Regeln.

Unsere AGB beinhalten in § 3 Abs. 3 eine solche Preisgleitklausel, die besagt, dass Preisänderungen aufgrund von Änderungen bei Steuern, Abgaben, Netzentgelten und Umlagen an Sie weitergegeben werden müssen. Sie werden automatisch in der Jahresrechnung darüber informiert. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen der Umlagen und Abgaben finden Sie im FAQ-Bereich auf unserer Webseite.

 

 

 

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Gerne geben wir Ihnen Auskunft über unser Kontaktformular und ergänzen diese Frage ggf. in den FAQs.