Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM, Niederspannung)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die EnergieSüdwest AG gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromlieferungsvertrag zugeordnet werden kann.
Dies ist nicht nur der Fall, wenn Sie dem Versorgungsnetz Strom entnehmen, ohne einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, sondern auch dann, wenn ihr Stromlieferant entgegen seinen vertraglichen Pflichten keine Energie ins Netz einspeist, beispielsweise aufgrund Insolvenz.
Als Grundversorger im Netzgebiet der EnergieSüdwest Netz GmbH beliefern wir auch Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in allen Spannungsebenen im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserer unten aufgeführten Preisangaben. Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot – sprechen Sie uns einfach an (Tel. 06341 / 289-120).
Strompreise für die Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung für Nicht-HH-Kunden* mit registrierender Leistungsmessung ab 01.04.2023:
Arbeitspreis reine Energie (100 % Ökostrom): 35,00 ct/kWh/netto
zzgl. Grundpreis 125,00 EUR/Monat/netto
Zu den vorgenannten Preisen werden zusätzlich die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Stromsteuer (Regelsatz ab 1. Januar 2003: 2,05 Cent/kWh) sowie die Entgelte für die Umlagen aus § 19 Stromnetzentgeltverordnung, aus §§ 17 f, 17 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und aus § 13 Absatz 4 b EnWG, § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in Rechnung gestellt. Die vorgenannten Positionen finden Sie auf www.esw-netz.de. Des Weiteren werden 19% Umsatzsteuer berechnet.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.