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Abwendungsvereinbarung

Anlaufstellen für Unterstützung und Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten
– Verbraucherzentrale
– ARGE
– Sozial- und Jugendämter
– Arbeitskreis der Sozial- und Lebensberatungsstellen in Landau (Königstr. 39/ 41 in 76829 Landau)
– Jobcenter
– Caritas
– Stadtteilbüro
– Diakonie

Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung
Sie haben die Möglichkeit, vor dem Beginn der Unterbrechung Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit, dazu zählt insbesondere eine Unverhältnismäßigkeit aufgrund einer Gefahr für Leib oder Leben, in Textform vorzutragen.

Abwendungsvereinbarung
Als Grundversorger sind wir zudem gesetzlich verpflichtet, Ihnen spätestens mit der Ankündigung der Unterbrechung der Energieversorgung eine sogenannte Abwendungsvereinbarung anzubieten. Mit dieser geben wir Ihnen die Möglichkeit unter bestimmten Umständen, Ihre Zahlungsrückstände in Ratenzahlungen auszugleichen. Das Muster einer solchen Abwendungsvereinbarung finden Sie hier. Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren und einhalten, werden wir von der Unterbrechung Ihrer Energieversorgung absehen.